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Steuerstrafrecht

Unsere Erfahrung zeigt, dass Steuerpflichtige sich oft erst aufgrund konkreter äußerer Umstände (Zwänge) – und damit häufig (fast) zu spät – zu einer strafbefreienden Selbstanzeige durchringen.

Deshalb ist häufig sehr schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich. Neben fundierten strafrechtlichen und prozessualen Kenntnissen muss der Berater sich unbedingt auch im Steuerrecht zu Hause fühlen. Aufgrund unseres interdisziplinären Beratungsansatzes betreuen wir Steuerstrafmandate in sämtlichen Phasen.

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