Das Gemeinnützigkeitsrecht und das Recht des Sponsorings weisen einige Besonderheiten auf.
Gemeinnützige Einrichtungen genießen erhebliche steuerliche Privilegien, die allerdings an strenge Auflagen geknüpft sind.
Bei der Beratung gemeinnütziger Organisationen ist daher eines unserer wesentlichen Anliegen, die Mandanten dabei zu
unterstützen, dass solche steuerlichen Vergünstigungen nicht nachträglich leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Aufgrund unserer Mehrfachqualifikation können wir unsere Mandanten im Bereich des Vereins- und Stiftungsrecht
nicht nur steuerlich, sondern auch zivilrechtlich umfassend beraten.