Die Insolvenz eines Unternehmens zieht nicht selten auch die Geschäftsführung und teilweise selbst
die Gesellschafter mit in den finanziellen Abgrund. Auch Sanierungsmaßnahmen wollen gut durchdacht sein.
So müssen z.B. Rangrücktritt oder Forderungsverzicht derart ausgestaltet werden, dass sie einerseits
insolvenzrechtlich anzuerkennen sind, andererseits aber nicht zum steuerlichen Fiasko werden. Dabei haben
wir nicht nur die rechtlichen und steuerlichen Belange im Auge, sondern wir führen auch die notwendigen betriebswirtschaftlichen Analysen durch.
Unternehmern ist besonders schwer zu vermitteln, dass in der Unternehmenskrise die wirtschaftlich
vernünftigste Maßnahme nicht zwingend die gesetzlich gebotene ist. Der gut gemeinte Versuch, Arbeitsplätze und
die eigene Einkunftsquelle zu erhalten, kann empfindliche strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben.