Zurück zur Startseite
Zum Bereich Steuerberatung Sie befinden sich im Bereich Rechtsberatung Zum Bereich Unternehmensberatung
KOMPETENZEN DER RECHTSBERATUNG BERATER PARTNER FÜR KOLLEGEN KONTAKT IMPRESSUM
    GESELLSCHAFTSRECHT NACHFOLGE M&A PROZESSFÜHRUNG UNTERNEHMEN IN DER KRISE

Gesellschaftsrecht

Für unsere Mandanten beraten und gestalten wir u.a. Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen, Satzungsänderungen, Kapital- und Sanierungsmaßnahmen sowie Stiftungslösungen. Darüber hinaus bereiten wir Haupt- und Gesellschafterversammlungen vor, begleiten diese bzw. nehmen als Vertreter der Mandanten teil. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen erfolgen stets unter Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben.

Wir beraten sowohl Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen als auch Gesellschafter und Kapitalgeber.

E-Mail verfassen