Für unsere Mandanten beraten und gestalten wir u.a. Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen,
Satzungsänderungen, Kapital- und Sanierungsmaßnahmen sowie Stiftungslösungen. Darüber hinaus bereiten wir Haupt- und
Gesellschafterversammlungen vor, begleiten diese bzw. nehmen als Vertreter der Mandanten teil. Gesellschaftsrechtliche
Maßnahmen erfolgen stets unter Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben.
Wir beraten sowohl Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen als auch Gesellschafter und Kapitalgeber.